Hansefit & EGYM Wellpass Bedingungen | PULSE GbR

HANSEFIT & EGYM WELLPASS BEDINGUNGEN

PULSE GbR
Bahnhofstraße 23
49413 Dinklage

Allgemeines

Die Nutzung von Hansefit- und EGYM Wellpass-Leistungen erfolgt ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der PULSE GbR sowie den jeweils gültigen Bedingungen des jeweiligen Firmenfitness-Anbieters.

Ein gültiger Check-in ist für die Nutzung aller Firmenfitness-Leistungen verpflichtend.

Hansefit

Hansefit-Mitglieder können die für Hansefit freigegebenen Leistungen entsprechend der jeweils aktuellen Angebotsbedingungen der PULSE GbR nutzen.

Die PULSE GbR unterscheidet zwischen:

  • PULSE Studio
  • PULSE Club

Je nach gebuchter Leistung können separate Hansefit-Check-ins erforderlich sein.

Für das PULSE Studio gelten die von Hansefit vorgegebenen Sperrfristen zwischen zwei Check-ins.

Der PULSE Club wird hiervon unabhängig geführt.

Die jeweils aktuellen Leistungen und Nutzungsmöglichkeiten können jederzeit über Trainin oder direkt bei PULSE eingesehen werden.

EGYM Wellpass

Wellpass-Mitglieder können die für Wellpass freigegebenen Leistungen entsprechend der jeweils aktuellen Angebotsbedingungen der PULSE GbR nutzen.

Die Nutzung zu Wellpass-Konditionen ist auf maximal 8 Leistungen pro Kalendermonat begrenzt.

Jede gebuchte und wahrgenommene Leistung zählt als eine Nutzung.

Dies gilt insbesondere für:

  • EMS-Training
  • Apparative Lymphdrainage
  • Massagesessel
  • Kurse
  • Personal Training
  • Analyse- und Beratungsleistungen

Nicht genutzte Wellpass-Nutzungen verfallen zum Monatsende.

Eine Übertragung auf Folgemonate ist ausgeschlossen.

Weitere Leistungen nach Ausschöpfung der Wellpass-Nutzungen

Nach Ausschöpfung der 8 monatlichen Wellpass-Nutzungen entfällt die Wellpass-Vergünstigung.

Weitere Leistungen können weiterhin gebucht werden.

Die Abrechnung erfolgt in diesem Fall gemäß der jeweils gültigen regulären Preisliste der PULSE GbR.

Dies gilt auch für Kunden mit zusätzlichen Mitgliedschaften oder Sonderkonditionen.

Check-in Pflicht

Für alle Hansefit- und Wellpass-Leistungen ist ein ordnungsgemäßer Check-in erforderlich.

Der Kunde ist verpflichtet, den Check-in eigenständig und vollständig durchzuführen.

Bei fehlendem oder fehlerhaftem Check-in erfolgt zunächst eine Erinnerung.

Kann der erforderliche Check-in anschließend nicht nachgewiesen werden, kann die jeweilige Leistung gemäß aktueller Preisliste bzw. den geltenden Firmenfitness-Konditionen nachberechnet werden.

Änderungen

Die PULSE GbR behält sich vor, die angebotenen Firmenfitness-Leistungen sowie deren Zuordnung zu Hansefit oder Wellpass anzupassen, soweit dies aus organisatorischen, wirtschaftlichen oder vertraglichen Gründen erforderlich ist.

Stand: Juni 2026

Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.